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Anschrift des Inhabers:
Lothar Kupke
Ludwig-Jahn-Straße 45
02785 Olbersdorf

Kontakte:
Telefon: 03583/691632
e-Mail: Foto@LKService.de

Steuernummer:
2008/242/004897 G425
Nach $19 Abs.1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) von Mehrwertsteuer befreit.

Rechtshinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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© Internetseiten: Lothar Kupke Foto&Digital-Service

Datenschutz:
Sollten auf meinen Bildern dargestellte Personen sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht, insbesondere auf "das Recht am eigenen Bild" verletzt fühlen, so teilen Sie mir diesen Umstand umgehend mit. Das oder die Bilder werden umgehen aus meinem Archiv gelöscht.

Bilder oder andere Bestellungen:
Alle Bilder auf meinen Seiten können nach meine AGB's in Serie, nur teilweise oder nach gesonderten Bedingungen oder Auswahl bestellt werden. Dazu erstelle ich Ihnen gern ein Angebot.
 
AGB  
I. Allgemeines
1. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) an.
2. Alle Aufnahmen sind nach dem Urheberrechtsgesetz vom 9.9.1965 gegen unbefugte Verwendung geschützt.
3. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln, müssen innerhalb von 10 Tagen geltend gemacht werden.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, der Sitz des Fotografen.
5. Nachbestellungen sind nur unter Angabe der Fotonummer möglich. Gültig ist die am Tag der Nachbestellung aktuelle Preisliste. Eine Auftragsbestätigung erfolgt nicht.
6. Bei Zustellung der Fotos per Post werden dem Auftraggeber die entstandenen Versandkosten in Rechnung gestellt.
II. Nutzungsrecht
1. Bestellungen in Form von Fotos oder Dateien sind jeder Zeit durch e-Mail möglich. Eine Auftragsbestätigung erfolgt nicht.
2. Ein Abdruck der vom Fotografen angefertigten Bilder in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten, Internet oder anderen Medien ist in jedem Fall an seine Namensnennung gebunden. Außerdem ist eine Veröffentlichungsgebühr (Höhe nach Absprache) zu entrichten. Der Fotograf erhält nach der Veröffentlichung unaufgefordert ein Belegexemplar.
3. Zur Auswahl übergebene Bilder sind Eigentum des Fotografen. Sie dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
Widerrechtliches Kopieren der Fotos gilt als Verstoß gegen den Urheberrechtsschutz und führt zur Anzeige.
4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
5. Bei der unaufgeforderten Zusendung von Fotos besteht kein Abnahmezwang der gelieferten Fotos. Nicht gewünschte Fotos können an den Fotografen zurückgegeben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Nachbestellungen.
6. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt, übertragen. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
7. Jede über Ziffer 6. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

1. eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

2. jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),

3. jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

4. jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

5. die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

8.

 

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
9. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
10. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
III. Honorare, Preise und Preislisten
  Alle Rechnungsbeträge sind netto, ohne jeden Abzug zahlbar.
Es gilt die zum Zeitpunkt der Vereinbarung oder Bestellung von Fotos gültige Preisliste bzw. erstellten Angebotes.
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer II 6. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist.
IV. Vertragsstrafe
  Wenn vertraglich vereinbarte Aufnahmetermine vom Kunden abgesagt werden oder ausfallen, ist der Fotograf berechtigt EUR 75,-- als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer IV. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.